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Rechtlicher Hintergrund

Verordnungen zur Barrierefreiheit

In Deutschland nutzen vier von fünf Menschen mit Behinderungen das Internet.

Zum 1. Mai 2002 ist das "Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze"

(Behindertengleichstellungsgesetz - BGG) vom 27. April 2002 in Kraft getreten.

 

In diesem Gesetz hat der Bund Regeln zur Herstellung von Barrierefreiheit in der Informationstechnik für seine Verwaltung gesetzt. Dabei verpflichtet sich die Bundesverwaltung u.a., ihre Internet- und Intranet-Angebote grundsätzlich barrierefrei zu gestalten.

 

Eine entsprechende Rechtsverordnung (Barrierefreie Informationstechnik Verordnung - BITV) von Bundesinnenministerium und Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung regelt die Maßgaben hierfür. Für die Anpassung bestehender Angebote ist eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2005 vorgesehen; neue Angebote haben die Regelungen sofort zu berücksichtigen.

 

Weiterführender Link:

www.bmgs.bund.de/ 

Relevante Gesetze und Verordnungen


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